Mein Unternehmen: Fiskalvertretung in der Schweiz – Pflicht oder strategische
Verkauft mein ausländisches Unternehmen in der Schweiz ohne festen Sitz, ist eine Fiskalvertretung oft Pflicht zur Einhaltung der Schweizer Mehrwertsteuerregeln.
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Was ist eine Fiskalvertretung für mein Unternehmen?
Sie ermöglicht meinem ausländischen Unternehmen die Einhaltung der Schweizer MWST-Vorschriften. Dazu wird ein lokaler, zugelassener Vertreter benannt, der:
- die MWST-Registrierung in der Schweiz übernimmt
- Steuererklärungen einreicht
- mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) kommuniziert
Ist mein Unternehmen betroffen?
Pflicht besteht, wenn mein Unternehmen:
- steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz anbietet
- einen weltweiten Umsatz von über CHF 100’000 erzielt
- weder Sitz noch Zweigniederlassung in der Schweiz hat
Häufige Beispiele:
- Verkauf digitaler Produkte an Schweizer Kunden aus dem Ausland
- Schulungen oder Dienstleistungen in der Schweiz (z. B. Konferenzen, Consulting)
Aufgaben des Fiskalvertreters meines Unternehmens
Nach Mandatierung übernimmt er:
- die Anmeldung bei der ESTV
- die fristgerechte Einreichung der MWST-Abrechnungen
- die Beantwortung von Behördenanfragen
- die Einhaltung von Fristen und Vorschriften
Warum Findea.ch als Fiskalvertretung wählen?
- Internationale Expertise mit zahlreichen ausländischen Kunden
- Kombi-Angebot: Domizilierung + Buchhaltung + Fiskalvertretung
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Mehr Einfachheit durch ein Paketangebot
Die Kombination von Unternehmensdomizilierung und Fiskalvertretung bei Findea.ch:
- Zentralisiert die Verwaltung
- Stärkt die Glaubwürdigkeit auf dem Schweizer Markt
- Minimiert Verwaltungsfehler
Fazit
Für jedes ausländische Unternehmen in der Schweiz ist eine Fiskalvertretung keine Option, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit – mit professioneller Unterstützung zu 100 % konform.
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