Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH
Die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH werden durch das Obligationenrecht (OR) definiert. Grundsätzlich kann jede handlungsfähige Person eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen.
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Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH
Die GmbH entsteht mit dem Eintrag in das Handelsregister. Um eine Handelsregisteranmeldung vornehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Firmengründer müssen bei der Anmeldung folgendes beachten: Die Statuten für die GmbH müssen schriftlich vorliegen, die Geschäftsführer sowie die Revisionsstelle müssen bestellt sein.
Mindestkapital und Personenanzahl
Für die Gründung einer GmbH muss ein Kapital von mindestens CHF 20’000 vollständig liberiert sein (Art. 773 OR). Die einzelnen Stammanteile müssen einen Nennwert von mindestens CHF 100 aufweisen und müssen zum Nennwert ausgegeben werden. Als Stammkapital kann sowohl Bar- als auch eine Sacheinlage eingebracht werden.
Eine einzelne Person kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Selbstverständlich können aber mehrere Personen gemeinsam eine GmbH gründen. Auch juristische Personen können eine GmbH gründen. Massgeblich ist hierfür Artikel 775 OR.
Zweck und Name
Der genaue Zweck der GmbH muss in den Statuten umschrieben werden. Der Firmennamen kann frei gewählt werden. Zu beachten ist hier allerdings, ob bereits eine andere Gesellschaft denselben Namen gewählt hat. In diesem Fall wäre der geplante Namen nicht mehr verfügbar und die Gründer wären gezwungen einen anderen Namen zu suchen. Firmennamen die Anlass geben zur Täuschungen oder die nicht den Tatsachen entsprechen sind verboten. In jedem Fall muss als Zusatz des Firmennamens die Abkürzung „GmbH“ angefügt werden.