Planen Sie, eine Kollektivgesellschaft im Kanton Genf zu gründen?

Starten Sie stressfrei und effizient: Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer Kollektivgesellschaft im Kanton Genf – von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

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Kollektivgesellschaft Genf

Die eigene Kollektivgesellschaft im Kanton Genf gründen

Im multikulturellen Kanton Genf bietet die Gründung einer Kollektivgesellschaft eine Fülle von Vorteilen, die perfekt mit den Charakteristika der Region harmonieren. Diese Rechtsform fördert die Zusammenarbeit und den gemeinsamen Erfolg, was in einer Region, die für ihre Vielfalt und Offenheit bekannt ist, besonders geschätzt wird. Die kollektive Verantwortung und Haftung ermöglichen es den Mitgliedern, Risiken gemeinsam zu tragen und Ressourcen effizient zu nutzen. In einem Kanton wie Genf, der für sein internationales Flair und seine wirtschaftliche Dynamik bekannt ist, bietet die Kollektivgesellschaft eine ideale Plattform, um von verschiedenen kulturellen und fachlichen Hintergründen zu profitieren und innovative Ideen zu entwickeln. Zudem ermöglicht diese Rechtsform eine demokratische Unternehmensführung, die den Bedürfnissen der Mitglieder gerecht wird und gleichzeitig Flexibilität in der Entscheidungsfindung bietet. Auch steuerliche Vorteile sind ein attraktives Argument für die Gründung einer Kollektivgesellschaft im Kanton Genf. Zusammenfassend ist die Wahl dieser Rechtsform eine lohnende Entscheidung, die die regionalen Merkmale und die unternehmerischen Möglichkeiten optimal vereint. Die Expert:innen von Startups.ch stehen Gründer:innen im Kanton Genf vor, während und nach der Gründung zur Verfügung. Mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung unterstützen sie bei der Auswahl der optimalen Rechtsform, erstellen Gründungsdokumente, helfen bei der Registrierung beim Handelsregisteramt Genf und bieten fortlaufende Beratung zu steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Ihre umfassende Betreuung gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Gründungsprozesses und ermöglicht es den Unternehmer:innen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

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Wie hoch sind die Kosten, um eine Kollektivgesellschaft im Kanton Genf zu gründen?

Unsere Anwält:innen und Jurist:innen gründen Ihre Kollektivgesellschaft im Kanton Genf. Starten Sie stressfrei, schnell und kostengünstig.

Kollektivgesellschaft gründen im Kanton Genf
Kollektivgesellschaft
Beratungsgespräch: Kollektivgesellschaft gründen im Kanton Genf
CHF 150/Stunde
(exkl. MWST)
Einfach. Online. Gründen.

Wie läuft die Gründung einer Kollektivgesellschaft im Kanton Genf ab?

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Unverbindliche Offerte berechnen

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In wenigen Schritten stellen Sie so Ihr massgeschneidertes Gründungspaket zusammen.

Firmendaten erfassen

Sobald Sie die unverbindliche Offerte berechnet haben, erfassen Sie bitte Ihre Firmendaten. Anschliessend können Sie die Firmengründung bestellen.

Kontakt aufnehmen

Unsere Jurist:innen melden sich innerhalb der genannten Frist (oft weniger als 24 Stunden) bei Ihnen. Sie erhalten alle relevanten Gründungsunterlagen, können Unklarheiten besprechen und ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Dokumente prüfen

Sie können alle Gründungsdokumente in aller Ruhe zu Hause durchsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Unterschrift beglaubigen

Nun müssen Sie eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift einholen (z.B. beim Notariat). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift wirklich von Ihnen stammt.

Ins Handelsregister eintragen

Wir übermitteln alle Gründungsunterlagen an das Handelsregisteramt und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaft erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrer Gesellschaft zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann Geschäfte tätigen.

FAQ: Kollektivgesellschaft gründen im Kanton Genf

Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer Kollektivgesellschaft im Kanton Genf.

Welche Schritte sind erforderlich, um eine Kollektivgesellschaft im Kanton Genf zu gründen?

Zur Gründung einer Kollektivgesellschaft müssen die Gesellschafter einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, der unter anderem den Firmennamen, den Geschäftszweck, die Beitragspflichten der Gesellschafter und weitere wichtige Details enthält. Anschliessend muss die Gesellschaft beim Handelsregisteramt angemeldet und eingetragen werden.

Welche Haftung haben die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft?

Die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Kollektivgesellschaft. Dies bedeutet, dass Gläubiger im Falle von Zahlungsschwierigkeiten auch auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können.

Wie erfolgt die Besteuerung einer Kollektivgesellschaft und ihrer Gesellschafter?

Eine Kollektivgesellschaft wird steuerlich als Personengesellschaft behandelt, was bedeutet, dass die Gewinne der Gesellschaft bei den Gesellschaftern persönlich versteuert werden. Die Gesellschaft selbst ist nicht steuerpflichtig.

Welche Pflichten und Rechte haben die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft?

Die Gesellschafter haben die Pflicht, das Unternehmen in gemeinsamer Verantwortung zu führen und sich an die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regeln zu halten. Sie haben auch das Recht, an den Entscheidungen des Unternehmens teilzuhaben und Gewinne entsprechend ihrer Beteiligung zu erhalten.

Wie kann Startups.ch bei der Gründung der Kollektivgesellschaft helfen?

Startups.ch unterstützt Gründer:innen bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz durch Beratung, Vorlagen für Dokumente, Einreichung beim Handelsregister und fortlaufende Unterstützung. Dadurch wird der Gründungsprozess effizient und reibungslos gestaltet.

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