Aktienrechtsrevision: Übergangsfrist läuft bald ab
Bis Ende 2024 müssen Statuten ans neue Aktienrecht angepasst werden. Frühzeitige Anpassungen bieten klare Vorteile und fördern moderne Unternehmensführung.
Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Aktienrecht in der Schweiz in Kraft getreten. Es betrifft nicht nur Aktiengesellschaften (AG), sondern auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben wurde eine zweijährige Übergangsfrist gewährt, die am 31. Dezember 2024 endet. Ab diesem Zeitpunkt werden Statuten, die nicht mit den neuen Bestimmungen übereinstimmen, automatisch durch die gesetzlichen Regelungen des revidierten Aktienrechts ersetzt.
Warum eine Anpassung der Statuten sinnvoll ist
Obwohl kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, kann es aus praktischen Gründen sinnvoll sein, die Statuten frühzeitig anzupassen. Eine solche Anpassung hilft, Rechtsunsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden und sorgt für eine klare Regelung.
Ein Beispiel: Nach dem neuen Aktienrecht können Aktionäre, die mindestens 5 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte halten, die Behandlung eines Verhandlungsgegenstands an der Generalversammlung verlangen. Ältere Statuten, die noch einen Schwellenwert von 1 Million Franken Nennwert enthalten, könnten zur falschen Abweisung von Traktanden führen. Solche Risiken lassen sich durch eine rechtzeitige Überarbeitung der Statuten vermeiden.
Neue Chancen durch die Aktienrechtsrevision
Die Revision des Aktienrechts bietet Unternehmen nicht nur Herausforderungen, sondern auch neue Gestaltungsmöglichkeiten. Diese setzen allerdings eine Anpassung der Statuten voraus. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Virtuelle Generalversammlungen: Diese sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich in den Statuten vorgesehen sind.
- Generalversammlungen im Ausland: Unternehmen können ihre Generalversammlungen ins Ausland verlegen, sofern dies statutarisch festgehalten wird.
- Flexible Regelungen: Weitere Änderungen wie Aktiennennwerte unter einem Rappen, die Führung des Aktienkapitals in Fremdwährungen oder die Einführung einer statutarischen Schiedsklausel eröffnen zusätzliche Möglichkeiten.
Frist nutzen und handeln
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis Ende 2024 nutzen, um ihre Statuten auf die neuen gesetzlichen Anforderungen abzustimmen. Auch wenn die Änderungen automatisch gelten, bietet eine Anpassung mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Flexibilität. Gleichzeitig wird eine gute Corporate Governance gefördert.
Handeln Sie jetzt
Die Übergangsfrist zur Aktienrechtsrevision endet bald. Lassen Sie Ihre Statuten überprüfen und profitieren Sie von den neuen Gestaltungsmöglichkeiten des revidierten Rechts. Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.