Überblick über obligatorische und freiwillige Versicherungen für Neugründer:innen

Der Versicherungsschutz hängt stark von der Rechtsform, der Anzahl Mitarbeitenden und der Risikosituation ab.

Startups.ch-Team
Überblick über obligatorische und freiwillige Versicherungen für Neugründer:innen
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Die Gründung eines Unternehmens bringt nicht nur strategische und organisatorische Aufgaben mit sich, sondern auch die Frage: Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben – und welche sind freiwillig, aber dringend empfehlenswert?

Obligatorische Versicherungen

Ob eine Versicherung obligatorisch ist, richtet sich hauptsächlich danach, ob Mitarbeitende angestellt werden, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist und welche Rechtsform gewählt wird.

AHV/IV/EO – Sozialversicherungen (obligatorisch für alle Unternehmen mit Lohnzahlungen)

Alle Unternehmen – ob Einzelfirma, GmbH oder AG – müssen ihre Mitarbeitenden bei der AHV/IV/EO anmelden und Beiträge abrechnen.

Auch Einzelunternehmer ohne Mitarbeitende müssen sich als Selbständigerwerbende bei der Ausgleichskasse anmelden.

Unfallversicherung (UVG) – obligatorisch für Mitarbeitende

Unternehmen, die Mitarbeitende beschäftigen, müssen diese gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern.

  • Berufsunfall (BU): zwingend für alle Angestellten
  • Nichtberufsunfall (NBU): obligatorisch ab 8 Wochenstunden Arbeitszeit pro Woche

Auch Selbständigerwerbende müssen eine UVG abschliessen.

Berufliche Vorsorge (BVG) – obligatorisch ab einem bestimmten Lohnniveau

Arbeitnehmende sind obligatorisch zu versichern, wenn:

  • sie über 18 Jahre alt sind und
  • einen Jahreslohn von mehr als CHF 22'050 (Stand 2024) erzielen.

Der Arbeitgeber muss eine Pensionskasse auswählen und die Beiträge mindestens zur Hälfte übernehmen.

Für Selbständigerwerbende ist der BVG-Anschluss freiwillig, es kann alternativ auch ein höherer Beitrag in die 3. Säule einbezahlt werden.

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Die KTG ist nicht gesetzlich obligatorisch, aber viele Unternehmen wählen sie, da:

  • der Arbeitgeber gemäss OR Art. 324a zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist,
  • die KTG das finanzielle Risiko für das Unternehmen reduziert.

In gewissen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ist die KTG allerdings obligatorisch.

Obligatorische Betriebs- oder Branchenversicherungen

Je nach Tätigkeit können weitere obligatorische Versicherungen bestehen. Beispiele:

  • Bau- und Montagebetriebe: SUVA-Unterstellung zwingend
  • Betriebe mit motorisierten Fahrzeugen: Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Bewilligungspflichtige Gewerbe (z. B. Finanzintermediäre, Treuhänder): spezielle Berufshaftpflicht

Es lohnt sich, die branchenspezifischen Vorschriften der kantonalen und eidgenössischen Behörden zu prüfen.

Freiwillige, aber dringend empfehlenswerte Versicherungen

Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, schützen diese Versicherungen vor erheblichen finanziellen Risiken – besonders in der Anfangsphase.

Betriebshaftpflichtversicherung

Deckt Personen- und Sachschäden, die durch das Unternehmen verursacht werden.

Empfohlen für: praktisch alle Betriebe, besonders Handwerk, Gastronomie, Dienstleistungen und produzierende Unternehmen.

Berufshaftpflichtversicherung

Wichtige Deckung für:

  • Berater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • IT-Dienstleister
  • Treuhänder und Wirtschaftsprüfer

Sie schützt vor Vermögensschäden durch Fehler oder Unterlassungen.

Rechtsschutzversicherung

Deckt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Rechtsstreitigkeiten.

Wichtig für junge Unternehmen, da bereits kleine Konflikte (z. B. Mietrecht, Kundenansprüche) teuer werden können.

Inventar- oder Sachversicherung

Deckt Schäden an Geschäftseinrichtung, Maschinen, Waren und IT.

Zusätzliche Module möglich: Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch, Elementarschäden.

Cyberversicherung

Immer relevanter – sie deckt:

  • Datenlecks
  • Hackerangriffe
  • Systemausfall
  • Forensik- und Wiederherstellungskosten

Besonders empfohlen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Betriebsunterbruchversicherung

Sichert Ertragsausfälle durch Betriebsstillstand ab – z. B. nach Feuer, Cyberangriff oder technischen Defekten.

Fazit

Der Versicherungsschutz für neue Unternehmen in der Schweiz besteht aus einem Mix von gesetzlichen Pflichten und freiwilligen, aber geschäftskritischen Absicherungen.

Während AHV/IV/EO, UVG und BVG bei Mitarbeitenden immer geregelt sein müssen, schützen freiwillige Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Cyber oder Rechtsschutz das Unternehmen vor finanziellen Risiken, die gerade in der Gründungsphase existenzbedrohend sein können.

Eine individuelle Risikoanalyse ist daher ein wichtiger Schritt bei jeder Firmengründung.

Ist Ihr Unternehmen richtig abgesichert? Machen Sie den Versicherungscheck!

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