ALV für Unternehmer:innen: Das ändert sich jetzt in der Schweiz

Wer ein Unternehmen führt, zahlt ALV-Prämien – konnte bisher aber kaum Leistungen beziehen. Das Parlament hat diese Ungerechtigkeit jetzt korrigiert.

Startups.ch-Team
ALV für Unternehmer:innen: Das ändert sich jetzt in der Schweiz
No items found.

Was bedeutet die neue ALV-Regelung für Selbstständige und Firmeninhaber:innen?

Bisher galt eine klare, aber unfaire Regel: Wer als Unternehmer:in in der eigenen Firma angestellt war, zahlte ALV-Beiträge – hatte aber keinen echten Zugang zu Leistungen. Leistungen gab es erst nach einer vollständigen Trennung vom Betrieb. Das Parlament hat diese Lücke nun geschlossen.

Die neue Gesetzgebung, die auf eine parlamentarische Initiative von Andri Silberschmidt (FDP/ZH) zurückgeht, differenziert klar zwischen zwei Situationen: Betrieb in Liquidation oder nicht. Damit entsteht erstmals ein kohärenter Rechtsrahmen für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung.

Wichtigste Punkte auf einen Blick:

  • ALV-Leistungen sind neu auch ohne vollständige Betriebsaufgabe möglich
  • Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen je nach Unternehmensstatus
  • Eine zusätzliche Wartefrist von 20 Tagen ist vorgesehen
  • Mindestbeschäftigungsdauer von 2 Jahren im Unternehmen ist erforderlich

Warum ist diese Reform für Gründer:innen und KMU so wichtig?

Die Corona-Krise hat ein strukturelles Problem offengelegt: Selbstständige und in der eigenen Firma angestellte Personen hatten kaum staatliche Absicherung. Wer über Nacht seinen Betrieb unterbrechen musste, stand oft ohne Einkommen da – trotz jahrelanger Beitragszahlungen.

Diese Reform bringt konkrete Vorteile:

  • Gleichbehandlung: Unternehmer:innen erhalten dieselben Grundrechte wie Angestellte
  • Liquiditätsschutz: In Krisensituationen entsteht ein finanzieller Puffer, ohne sofort liquidieren zu müssen
  • Planungssicherheit: Klare Kriterien erlauben eine vorausschauende Strukturierung der eigenen Beteiligung
  • Schutz vor Doppelbelastung: Wer beiträgt, soll auch profitieren können – dieses Prinzip gilt jetzt auch für Firmeninhaber:innen

Ein typisches Beispiel: Eine Unternehmerin hält 40 % am Betrieb, sitzt nicht im Verwaltungsrat und hat seit 3 Jahren dort gearbeitet. Befindet sich das Unternehmen nicht in Liquidation, erfüllt sie künftig die Voraussetzungen für den ALV-Bezug.

Wer hat Anspruch? Die Bedingungen im Detail

Die Anspruchsberechtigung hängt vom Status des Betriebs ab.

Betrieb in Liquidation:

  1. Die Person ist nicht mehr im Betrieb angestellt
  2. Sie hat mindestens 2 Jahre dort gearbeitet

Betrieb nicht in Liquidation:

  1. Beteiligung unter 50 % am Unternehmen
  2. Kein Sitz im Verwaltungsrat
  3. Weniger als 33 % der Stimmrechte als Gesellschafter:in
  4. Mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit

In beiden Fällen gilt eine zusätzliche Wartefrist von 20 Tagen, bevor Leistungen fliessen.

Praxistipp: Wer heute plant, eine Firma zu gründen oder Anteile zu strukturieren, sollte diese Schwellenwerte (50 % Beteiligung, 33 % Stimmrechte) von Beginn an im Blick behalten. Die Struktur der Gesellschaft entscheidet über die spätere Absicherung.

Häufige Fragen zur neuen ALV-Regelung

Müssen Unternehmer:innen ihren Betrieb aufgeben, um ALV zu beziehen?Nein – zumindest nicht mehr in allen Fällen. Wenn der Betrieb nicht in Liquidation ist und die Beteiligungsschwellen eingehalten werden, sind Leistungen auch ohne vollständige Aufgabe möglich. Das ist der Kernunterschied zur bisherigen Regelung.

Ab wann gilt die neue Regelung?Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung im Parlament. Das genaue Inkrafttreten hängt vom weiteren legislativen Prozess ab. Unternehmer:innen sollten die Entwicklung aktiv verfolgen.

Was kostet diese Reform den Staat?Der Bundesrat rechnet mit Mehrkosten von über 400 Millionen Franken pro Jahr. Er hatte die Reform aus diesem Grund grundsätzlich abgelehnt – das Parlament hat sich jedoch durchgesetzt.

Sie planen eine Firmengründung oder möchten Ihre Gesellschaftsstruktur optimieren? Startups.ch begleitet Sie von der Idee bis zur rechtssicheren Umsetzung – kostenlos und unverbindlich.

Firma jetzt gründen
Beratungsgespräch jetzt vereinbaren
No items found.