Schweizer Transparenzregister: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab 1. Oktober 2026 müssen Schweizer AG, GmbH, Genossenschaften und gewisse ausländische Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich Berechtigten digital melden.

Ab dem 1. Oktober 2026 tritt in der Schweiz das neue Schweizer Transparenzregister in Kraft. Ab diesem Datum müssen die meisten juristischen Personen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Bund melden. Grundlage ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG). Ziel der neuen Regelung ist es, die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu stärken und die Transparenz über Unternehmensstrukturen zu erhöhen.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Und was sollten Geschäftsführerinnen, Verwaltungsräte und Gesellschafter bereits heute unternehmen?
Das Wichtigste in Kürze
- Start der Meldepflicht: 1. Oktober 2026
- Betroffen: AG, GmbH, Genossenschaften, Stiftungen und weitere juristische Personen mit Sitz in der Schweiz sowie ausländische Rechtseinheiten mit Bezug zur Schweiz
- Gemeldet werden: wirtschaftlich berechtigte natürliche Personen (in der Regel ab 25 Prozent der Kapital- oder Stimmrechte)
- Meldung: digital und kostenlos über EasyGov.swiss
- Registerführung: Bundesamt für Justiz (BJ) – das Register ist nicht öffentlich
Was ist das Schweizer Transparenzregister?
Das Schweizer Transparenzregister ist ein zentrales Register des Bundes, das vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt wird. Darin werden die natürlichen Personen erfasst, welche letztlich die Kontrolle über eine juristische Person ausüben – beispielsweise aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung oder ihrer Stimmrechte.
Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff erhalten ausschliesslich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sowie Finanzintermediäre, soweit dies im Rahmen ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten erforderlich ist.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Meldepflichtig sind die meisten juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz. Von der neuen Meldepflicht sind insbesondere folgende Organisationen betroffen:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Stiftungen
- weitere juristische Personen nach Schweizer Recht
Auch ausländische Gesellschaften können meldepflichtig sein, wenn sie einen ausreichenden Bezug zur Schweiz haben – etwa durch Grundeigentum, eine Zweigniederlassung oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Als wirtschaftlich berechtigt gelten natürliche Personen, welche die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine Person direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent der Kapital- oder Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf andere Weise beherrscht.
Unternehmen müssen diese Personen identifizieren und ihre Angaben aktuell halten.
Wie erfolgt die Meldung an das Schweizer Transparenzregister?
Die Meldung erfolgt ausschliesslich digital und kostenlos über die Unternehmensplattform EasyGov.swiss.
Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass die gemeldeten Informationen korrekt, vollständig und aktuell sind. Zusätzlich wird eine Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) die Qualität der eingereichten Daten überprüfen.
Wer die Meldung nicht selbst vornehmen möchte, kann den Eintrag im Schweizer Transparenzregister direkt über Startups.ch beauftragen – schnell, unkompliziert und professionell.
Was sollten Unternehmen bereits jetzt tun?
Auch wenn die Meldepflicht erst am 1. Oktober 2026 beginnt, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung.
Folgende Schritte sind empfehlenswert:
- die Eigentümer- und Beteiligungsstruktur überprüfen;
- die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren;
- interne Verantwortlichkeiten für die Meldungen definieren;
- bestehende Dokumentationen aktualisieren;
- sich frühzeitig auf EasyGov.swiss registrieren.
Gerade bei komplexeren Beteiligungsverhältnissen oder Unternehmensgruppen kann die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen zusätzlichen Abklärungsbedarf mit sich bringen.
Die wichtigsten Meilensteine
Die Einführung des Transparenzregisters erfolgte in mehreren Etappen:
- 22. Mai 2024: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum neuen Transparenzgesetz.
- 26. September 2025: Das Parlament verabschiedet das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG).
- 15. Oktober 2025: Vernehmlassung der Ausführungsverordnung.
- 18. Mai 2026: Inkrafttreten der Verordnung über den Pilotversuch.
- 16. Juni 2026: Start des Pilotbetriebs des Transparenzregisters.
- 1. Oktober 2026: Inkrafttreten des Transparenzregisters und Beginn der Meldepflicht.
Häufige Fragen zum Schweizer Transparenzregister
Ab wann gilt die Meldepflicht?
Die Meldepflicht beginnt am 1. Oktober 2026 mit dem Inkrafttreten des Transparenzregisters.
Ist das Transparenzregister öffentlich einsehbar?
Nein. Zugriff haben ausschliesslich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sowie Finanzintermediäre im Rahmen ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten.
Was kostet die Meldung?
Die Meldung über EasyGov.swiss ist kostenlos. Wer den Eintrag lieber Fachpersonen überlässt, kann ihn über Startups.ch beauftragen.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Natürliche Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent der Kapital- oder Stimmrechte halten oder das Unternehmen auf andere Weise beherrschen.
Fazit
Mit dem neuen Transparenzregister führt die Schweiz ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Transparenz von Unternehmensstrukturen ein und setzt internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei um.
Für Unternehmen bedeutet dies zwar zusätzliche administrative Pflichten, gleichzeitig schafft eine frühzeitige Vorbereitung Klarheit und verhindert unnötigen Aufwand bei der Umsetzung. Wer seine Beteiligungsverhältnisse bereits heute überprüft und die notwendigen Prozesse vorbereitet, wird den Übergang deutlich einfacher bewältigen können.
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