Einzelfirma oder GmbH? – Ein Vergleich in Bezug auf die Themen Haftung, Steuern und Aufwand
Die Einzelfirma ist günstig und flexibel, birgt aber volle Privathaftung, während die GmbH mehr Schutz und Seriosität bietet, jedoch teurer und administrativ aufwendiger ist.
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Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchte, steht oft vor der Frage: Einzelfirma oder GmbH? Beide Rechtsformen haben ihre Stärken und Schwächen. Dieser Beitrag beleuchtet die Unterschiede insbesondere im Hinblick auf die Themen Haftung, Steuern und administrativen Aufwand – die drei Kriterien, die für Gründerinnen und Gründer besonders relevant sind.
Haftung – persönliche oder beschränkte Verantwortung
Einzelfirma
Die Haftung ist einer der grössten Unterschiede zwischen den Rechtsformen.
Bei der Einzelfirma haftet die Inhaberin oder der Inhaber unbeschränkt, persönlich und mit dem gesamten Privatvermögen. Dazu gehören auch Ersparnisse oder privates Eigentum.
Vorteile:
- Der Inhaber, die Inhaberin haftet zwar voll, es ist dafür keine Mindestkapitaleinlage nötig
- Die Gründung ist kostengünstiger, da keine notarielle Beurkundung nötig ist.
Nachteile:
- Hohes finanzielles Risiko für den Inhaber, die Inhaberin
Möchten Sie mehr über die Vor- und Nachteile der Gründung einer Einzelfirma erfahren? Klicken Sie hier.
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet, wie der Name sagt, eine Haftungsbeschränkung.
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit dem eingebrachten Stammkapital (mindestens CHF 20'000).
Vorteile:
- Das private Vermögen ist geschützt
- Da eine Stammeinlage gemacht wird, entsteht gegenüber Geschäftspartnern eine höhere Glaubwürdigkeit und Seriosität
Nachteile:
- Das Kapital von CHF 20'000.- muss bei der Gründung vorhanden sein
- Die Gründungskosten sind höher, da eine notarielle Beurkundung nötig ist
Weitere Informationen zu den Vor- und Nachteilen der GmbH.
Steuern – Unterschiede bei der Besteuerung von Einkommen und Gewinn
Einzelfirma
Die Einzelfirma ist keine steuerlich eigenständige Person und es muss keine Steuererklärung für die Firma erstellt werden.
Der Unternehmensgewinn wird direkt dem privaten Einkommen zugerechnet, in der persönlichen Steuererklärung des Inhabers, der Inhaberin deklariert und entsprechend den progressiven Einkommenssteuersätzen besteuert.
Besonderheiten:
- AHV/IV/EO-Beiträge werden auf dem Gewinn erhoben, da der Gewinn der Gesellschaft den Lohn darstellt.
- Geschäftsverluste können mit anderen Einkommen verrechnet werden.
GmbH
Die GmbH ist eine juristische Person und wird separat besteuert, es muss eine eigene Steuererklärung für die Gesellschaft ausgefüllt werden. Dabei entstehen zwei Ebenen der Besteuerung. Einerseits zahlt die GmbH selbst Steuern auf den Gewinn, andererseits zahlen die Gesellschafter persönlich Steuern auf Lohzahlungen und ausgeschüttete Dividenden.
Administrativer Aufwand
Einzelfirma
Die Einzelfirma ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Ein Eintrag ins Handelsregister ist erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz obligatorisch.
Bezüglich der Buchhaltung ist eine einfache Buchführung möglich und es bestehen wenig formelle Pflichten. Erst ab einem Umsatz von CHF 500'000.- besteht eine doppelte Buchführungspflicht.
GmbH
Die GmbH ist mit mehr Formalitäten verbunden. Es besteht eine Eintragungspflicht im Handelsregister und das Stammkapital muss auf ein Sperrkonto einbezahlt werden.
Bezüglich der Buchhaltung ist eine doppelte Buchhaltung obligatorisch und es besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses.
Wenn Sie Zeit sparen möchten, denken Sie darüber nach, Ihre Buchhaltung auszulagern.
Fazit – Welche Rechtsform passt?
Die Entscheidung zwischen Einzelfirma und GmbH hängt von persönlichen Prioritäten ab:
- Haftung minimieren? → GmbH
- Tiefe Gründungskosten und einfache Strukturen? → Einzelfirma
- Wachstum, Investoren oder Mitarbeitende? → GmbH
- Flexibilität und schneller Start? → Einzelfirma
In vielen Fällen starten Unternehmer als Einzelfirma und wechseln später, sobald Umsatz und Risiken steigen, zu einer GmbH.
Einzelfirma gründen
GmbH gründen
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