Wann darf ich meine Pensionskassengelder als Startkapital beziehen?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in der Schweiz, zusammenhängende Rechtsfragen und generelle Informationen.
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Dies ist nur bei der Gründung einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft) möglich und wenn Sie zudem von der kantonalen Ausgleichskasse als selbständig erwerbende Person anerkannt wurden. Zudem muss die selbständige Tätigkeit Ihr Haupterwerb sein. Mit der Gründung einer GmbH oder AG haben Sie kein Anrecht auf den Bezug Ihrer Pensionskasse. Erfahren Sie mehr dazu hier.