Die eigene Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau gründen
Die Gründung einer Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau bietet zahlreiche Vorteile, die es lohnenswert machen, diesen Schritt zu wagen. Die Rechtsform ermöglicht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, in der alle Gesellschafter gleichberechtigt agieren und gemeinsam Verantwortung tragen. Dies fördert nicht nur ein starkes Gemeinschaftsgefühl, sondern auch eine effiziente Entscheidungsfindung. Der Kanton Aargau selbst präsentiert sich als attraktiver Standort für Unternehmen, dank seiner zentralen Lage in der Schweiz, einer gut ausgebauten Infrastruktur und einem wirtschaftsfreundlichen Umfeld. Die Nähe zu wichtigen Wirtschaftszentren wie Zürich und Basel bietet zudem vielfältige Möglichkeiten für Geschäftskontakte und Kooperationen. Die regionale Wirtschaft ist geprägt von einer vielfältigen Branchenvielfalt, von traditionellen Industrieunternehmen bis hin zu innovativen Start-ups, was ein breites Spektrum an Potenzial für die Zusammenarbeit in einer Kollektivgesellschaft bietet. Durch die Förderung von gemeinsamen Werten und Zielen kann eine Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch langfristige Stabilität und eine starke Identifikation der Gesellschafter mit ihrem Unternehmen erreichen. Die Expert:innen von Startups.ch stehen Gründer:innen im Kanton Aargau vor, während und nach der Gründung zur Verfügung. Mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung unterstützen sie bei der Auswahl der optimalen Rechtsform, erstellen Gründungsdokumente, helfen bei der Registrierung beim Handelsregisteramt Aargau und bieten fortlaufende Beratung zu steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Ihre umfassende Betreuung gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Gründungsprozesses und ermöglicht es den Unternehmer:innen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Wie hoch sind die Kosten, um eine Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau zu gründen?
Unsere Anwält:innen und Jurist:innen gründen Ihre Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau. Starten Sie stressfrei, schnell und kostengünstig.
Wie läuft die Gründung einer Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau ab?
Unverbindliche Offerte berechnen
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In wenigen Schritten stellen Sie so Ihr massgeschneidertes Gründungspaket zusammen.
Firmendaten erfassen
Sobald Sie die unverbindliche Offerte berechnet haben, erfassen Sie bitte Ihre Firmendaten. Anschliessend können Sie die Firmengründung bestellen.
Kontakt aufnehmen
Unsere Jurist:innen melden sich innerhalb der genannten Frist (oft weniger als 24 Stunden) bei Ihnen. Sie erhalten alle relevanten Gründungsunterlagen, können Unklarheiten besprechen und ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Dokumente prüfen
Sie können alle Gründungsdokumente in aller Ruhe zu Hause durchsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Unterschrift beglaubigen
Nun müssen Sie eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift einholen (z.B. beim Notariat). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift wirklich von Ihnen stammt.
Ins Handelsregister eintragen
Wir übermitteln alle Gründungsunterlagen an das Handelsregisteramt und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaft erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Geschäftskonto überwiesen und steht Ihrer Gesellschaft zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun aktiv und kann Geschäfte tätigen.
FAQ: Kollektivgesellschaft gründen im Kanton Aargau
Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau.
Welche Schritte sind erforderlich, um eine Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau zu gründen?
Zur Gründung einer Kollektivgesellschaft müssen die Gesellschafter einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, der unter anderem den Firmennamen, den Geschäftszweck, die Beitragspflichten der Gesellschafter und weitere wichtige Details enthält. Anschliessend muss die Gesellschaft beim Handelsregisteramt angemeldet und eingetragen werden.
Welche Haftung haben die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft?
Die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Kollektivgesellschaft. Dies bedeutet, dass Gläubiger im Falle von Zahlungsschwierigkeiten auch auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können.
Wie erfolgt die Besteuerung einer Kollektivgesellschaft und ihrer Gesellschafter?
Eine Kollektivgesellschaft wird steuerlich als Personengesellschaft behandelt, was bedeutet, dass die Gewinne der Gesellschaft bei den Gesellschaftern persönlich versteuert werden. Die Gesellschaft selbst ist nicht steuerpflichtig.
Welche Pflichten und Rechte haben die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft?
Die Gesellschafter haben die Pflicht, das Unternehmen in gemeinsamer Verantwortung zu führen und sich an die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regeln zu halten. Sie haben auch das Recht, an den Entscheidungen des Unternehmens teilzuhaben und Gewinne entsprechend ihrer Beteiligung zu erhalten.
Wie kann Startups.ch bei der Gründung der Kollektivgesellschaft helfen?
Startups.ch unterstützt Gründer:innen bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz durch Beratung, Vorlagen für Dokumente, Einreichung beim Handelsregister und fortlaufende Unterstützung. Dadurch wird der Gründungsprozess effizient und reibungslos gestaltet.
Andere Rechtsformen entdecken
Sie suchen nach einer anderen Rechtsform für Ihr Unternehmen im Kanton Aargau?
Einzelfirma im Kanton Aargau gründen
Gründen Sie Ihre Einzelfirma im Kanton Aargau und starten Sie Ihr eigenes Unternehmen in dieser wundervollen Region.
GmbH gründen im Kanton Aargau
Starten Sie Ihr Unternehmen als GmbH im Kanton Aargau und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen dieser Rechtsform.
AG gründen im Kanton Aargau
Gründen Sie Ihre AG im Kanton Aargau und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen einer Aktiengesellschaft.
Kollektivgesellschaft gründen im Kanton Aargau
Gründen Sie Ihre Kollektivgesellschaft im Kanton Aargau und starten Sie gemeinsam mit Partnern erfolgreich Ihr Geschäft.
Newsletter anmelden
Geben Sie die Korrespondenzsprache an:


Benötigen Sie Hilfe?
Wir verstehen, dass viele angehende Firmengründer:innen sicherstellen möchten, dass sie bei der Firmengründung nichts übersehen. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren bevor Sie Ihre Firma gründen.