September 5, 2023

GmbH gründen in der Schweiz: die komplette Checkliste

Schnell und einfach eine GmbH in der Schweiz gründen: Erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich Ihr eigenes Unternehmen zu starten.

Der erste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens besteht immer darin, die passende Rechtsform auszuwählen. In der Schweiz gehört die GmbH zu den favorisierten Rechtsformen von Gründern. Obwohl die Gründungskosten im Vergleich zu einer Einzelfirma höher sind, bietet die GmbH-Struktur gleichzeitig erhebliche Vorteile. Die folgende Checkliste gibt Aufschluss darüber, was bei der Gründung einer Einzelfirma zu berücksichtigen ist.

GmbH gründen: die umfassende Checkliste

Die richtige Vorbereitung ist entscheidend, besonders bei der Gründung eines Unternehmens. Nachdem du dich für die passende Rechtsform entschieden hast, ist es wichtig zu überprüfen, welche Schritte für eine erfolgreiche Gründung notwendig sind. Die folgende Schritt-für-Schritt-Checkliste begleitet dich durch den Prozess der GmbH-Gründung und stellt sicher, dass du alle wichtigen Aspekte im Blick hast.

Schritt 1: Budgetierung der Gründungsausgaben für die Gründung Ihrer GmbH

Für die Gründung einer GmbH muss ein Mindestkapital von 20.000 Schweizer Franken zur Verfügung stehen. Zusätzlich fallen weitere Ausgaben für die Verwaltung und das Management an. Diese können Notargebühren, Beratungskosten oder die Gebühr für die Eintragung im Handelsregister umfassen. Um einen Überblick über die zu erwartenden Gründungskosten zu erhalten, ist es ratsam, einen ausführlichen Businessplan zu erstellen, in dem alle finanziellen Aufwendungen detailliert aufgeführt werden.

Schritt 2: Wahl des Unternehmensnamens Ihrer GmbH

Ähnlich wie bei anderen Rechtsformen können mangelhafte Prüfungen des Firmennamens zu rechtlichen und markenrechtlichen Problemen führen, die in der Regel mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind. Aus diesem Grund ist es von grosser Bedeutung, eine gründliche Recherche durchzuführen und gegebenenfalls den gewünschten Firmennamen von einem Fachmann überprüfen zu lassen oder auf der Webseite zefix.ch zu überprüfen. Nach der Eintragung ins Handelsregister ist dein Firmenname automatisch in der gesamten Schweiz geschützt. Beachte jedoch, dass bei der Gründung einer GmbH der Firmenname immer mit der Rechtsform "GmbH" oder "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" am Ende versehen sein muss.

Schritt 3: Bestimmung des Stammkapitals für Ihre GmbH

Bei der Gründung einer GmbH müssen sowohl das Stammkapital als auch der Beitrag jedes Gesellschafters festgelegt werden. Der Mindestbetrag für das Stammkapital bei einer GmbH beträgt CHF 20'000. Ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft kann dieses Kapital entweder durch Sachleistungen oder in bar eingezahlt werden. Anschließend muss das Stammkapital in Stammanteile aufgeteilt werden, wobei jeder Anteil einen Mindestnennwert von CHF 100 haben muss.

Schritt 4: Bestimmung von Geschäftsführern und Gesellschaftern Ihrer GmbH

Die Gründung einer GmbH kann sowohl alleine als auch gemeinsam mit Partnern erfolgen. In der Regel übernehmen die Gesellschafter Managementaufgaben und haben die Entscheidungsbefugnis für Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung fallen. Die Regelungen zur Geschäftsführung können in den Statuten der GmbH festgelegt werden und können daher von den üblichen Aufgabenverteilungen abweichen.

Schritt 5: Erstellung der Gründungsdokumente

Neben der Eintragung ins Handelsregister, der Abgabe der Verzichtserklärung auf die eingeschränkte Revision, der Lex Friedrich-Erklärung und gegebenenfalls einer Erklärung zur Annahme des Geschäftssitzes, ist es notwendig, die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen deiner Gesellschaft in den Satzungen festzuhalten.In den Satzungen müssen unbedingt enthalten sein:

  • Der Firmenname
  • Die Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft
  • Der Unternehmenszweck
  • Die Adresse des Firmensitzes
  • Die von jedem Gesellschafter eingezahlten Beträge
  • Informationen zur Geschäftsführung
  • Eventuelle Sachleistungen

Wir übernehmen diesen Schritt für Sie!

Schritt 6: Bezeichnung der Organe Ihrer GmbH

Bei der Gründung einer GmbH sind die folgenden drei Organe verpflichtend zu benennen: die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und das Prüfungsorgan.

Die Gesellschafterversammlung hat die Aufgabe, die Verwendung der erwirtschafteten Gewinne zu bestimmen, den Jahresbericht zu genehmigen und die Ernennung der Geschäftsführung zu entscheiden.Die Geschäftsführung wird (wie bereits erwähnt) von der Gesellschafterversammlung ernannt und kann aus den Gründern oder externen Personen bestehen.

Das Prüfungsorgan muss von Unternehmen eingesetzt werden, die im Durchschnitt über das Jahr hinweg mehr als 10 Vollzeitangestellte beschäftigen. Die Hauptaufgabe dieses Organs besteht darin, die Richtigkeit der Buchführung von einem unabhängigen Gremium überprüfen zu lassen.

Zusätzlich dazu ist es als Gründer einer GmbH erforderlich, mindestens einmal im Jahr eine Gründungsversammlung abzuhalten, in der Änderungen an den Satzungen, die Ernennung und Abberufung der Geschäftsführung sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses behandelt werden.

Schritt 7: Eintragung Ihrer GmbH ins Handelsregister

Die Registrierung im Handelsregister erfolgt nach der öffentlichen Beglaubigung der Gründungsurkunde durch einen Notar und der Beglaubigung der Unterschriften aller bevollmächtigten Personen. Diese Beglaubigung kann entweder auf dem Gemeinde- oder Handelsregisteramt oder bei einem Notar durchgeführt werden. Falls sich die Person im Ausland befindet, kann auch der Weg über eine Apostille oder eine Überbeglaubigung gewählt werden. Wir übernehmen diesen Schritt für Sie!

Schritt 8: Meldung an die Ausgleichskasse und Mehrwertsteuerregistrierung

Die Pflicht zur Anmeldung bei der entsprechenden Ausgleichskasse ist verpflichtend und erfolgt mithilfe des kantonalen Fragebogens.

Die Mehrwertsteuerpflicht betrifft ausschliesslich Unternehmen, die einen Jahresumsatz von über CHF 100'000 erzielen. Falls dein Unternehmen diese Schwelle erreicht, ist es erforderlich, deine GmbH bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Mehrwertsteuer anzumelden. Wir übernehmen diesen Schritt für Sie!

Wir gründen Ihre GmbH !
Unsere Anwälte und Juristen stehen Ihnen zur Verfügung und Beantworten alle Unklarheiten. Dank unserer Online-Terminbuchung können Sie rund um die Uhr bei uns Termine für ein Beratungsgespräch buchen. Einfach und bequem!
Jetzt Gmbh gründen