AG gründen in der Schweiz mit Bareinlage – Der Expertenleitfaden 2025
Wie gründet man eine AG mit Bareinlage? Mindestkapital, Teilzahlungen, Bankprozess und Fallstricke. Der präziseste Guide 2025.
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Was bedeutet Bareinlage bei der AG?
Bei der Gründung einer AG wird das Aktienkapital von 100’000 CHF eingebracht. Davon müssen mindestens 50’000 CHF in bar einbezahlt werden.
Die restlichen 50’000 CHF bilden das sogenannte genehmigte, aber nicht einbezahlte Kapital.
Voraussetzungen
Mindesteinzahlung 50’000 CHF
Pflicht – auch bei mehreren Aktionären.
Kapital muss eigenes Geld sein
Keine Darlehen (Gesetzesverstoss).
Mittelherkunftsnachweis
Bank fordert lückenlose Dokumentation.
Ablauf der AG-Gründung mit Bareinlage
1. Konto für Kapitaleinzahlung eröffnen
Startups.ch erledigt die Vorbereitung.
2. Einzahlung der mindestens 50’000 CHF
Überweisung oder Barzahlung.
3. Kapitaleinzahlungsbestätigung
Wird dem Handelsregister vorgelegt.
4. Statuten, öffentliche Beurkundung
Pflicht bei der AG.
5. Handelsregistereintragung
Startups.ch übernimmt.
6. Kapitalfreigabe
Zugriff auf Geschäftskonto.
Weitere Informationen zur AG
Vollständiger Gründungsprozess mit Startups.ch
Nutzung des Kapitals
- Investitionen
- Materialeinkauf
- Marketing
- Personal
- Infrastruktur
Vorteile der AG-Bareinlage
- schnell
- geeignet für Investoren
- klare Eigentumsstruktur
- Kapital flexibel einsetzbar
AG in der Schweiz gründen: Vor- und Nachteile
Häufige Fehler
- zu spät Konto eröffnet
- fehlerhafte Aktionärsstruktur
- Einzahlung aus unerlaubten Quellen
Weiterführende Artikel
- Gründung mit Bareinlage in der Schweiz
- AG mit Sacheinlage
- GmbH mit Bareinlage
- Kapitalgesellschaften vergleichen
Fazit
Die Bareinlage ist der einfachste Weg, eine AG zu gründen. Mit Startups.ch profitieren Sie von klaren Prozessen, schneller Bankabwicklung und rechtssicherer Gründung.
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