Änderungen im Handelsregister Ihrer Firma in der Schweiz: Leitfaden für Unternehmen
Der Firmenname, der Firmensitz sowie der Firmenzweck einer GmbH oder AG ist in den Statuten festgehalten. Die Änderung kann aus diesem Grund nur mittels Statutenänderung vorgenommen.
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Firmennamen ändern
Die Anpassung von Firmennamen, Geschäftszweck oder Sitz ist ein wichtiger Schritt im Lebenszyklus eines Unternehmens. Jede dieser Änderungen erfordert präzise Planung und die Einhaltung klar definierter rechtlicher Vorgaben. Zunächst bedarf es für jede Änderung – sei es der Name, der Zweck oder der Sitz – einen Beschluss der Gesellschafter- bzw. Generalversammlung. Dieser Beschluss ist die Basis, um die erforderlichen Änderungen auch im Handelsregister eintragen lassen zu können.
Bei einer Namensänderung muss der neue Firmenname definiert werden. Anschliessend erfolgt eine notarielle Beurkundung der neuen Statuten. Die Statuten müssen schliesslich zusammen mit dem Beschluss der Gesellschafter- bzw. Generalversammlung dem Handelsregisteramt eingereicht werden. Die Änderung wird erst mit der offiziellen Eintragung im Handelsregister wirksam.
Firmenzweck ändern
Wird der Firmenzweck geändert, muss dieser definiert und neue Statuten mit neuem Zweck erstellt werden. Die Statuten müssen ebenfalls notariell beurkundet und schliesslich gemeinsam mit dem Beschluss der Gesellschafter- bzw. Generalversammlung dem Handelsregisteramt eingereicht werden. Die Änderung des Firmenzweck wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Firmensitz ändern
Eine Sitzänderung bringt zusätzliche Herausforderungen mit sich. Neben der Beschlussfassung der Gesellschafter- bzw. Generalversammlung muss auch der neue Geschäftssitz vertraglich abgesichert sein – beispielsweise durch einen Mietvertrag oder eine Domizilvereinbarung. Die neuen Statuten müssen zusammen mit dem Beschluss der Gesellschafter- bzw. Generalversammlung dem Handelsregisteramt eingereicht werden.
Zusammengefasst sind bei Änderungen im Handelsregister mehrere Schritte zu beachten: die interne Beschlussfassung, die notarielle Beurkundung und die offizielle Eintragung ins Handelsregister.
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