Gründung mit Sacheinlage in der Schweiz – Der umfassendste Leitfaden 2025
Gründung mit Sacheinlage einfach erklärt: Voraussetzungen, Bewertung, Dokumente, Beispiele und vollständiger Ablauf. Der detaillierteste Leitfaden 2025 für GmbH und AG in der Schweiz.
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Einführung – Was bedeutet eine Gründung mit Sacheinlage?
Eine Gründung mit Sacheinlage liegt vor, wenn das notwendige Stammkapital (GmbH) oder Aktienkapital (AG) nicht in bar, sondern durch Vermögenswerte eingebracht wird. Diese Werte treten an die Stelle der Bareinlage – vollständig oder teilweise.
Typische Sacheinlagen sind:
- Fahrzeuge
- Maschinen & Werkzeuge
- Computer, IT-Systeme, Server
- Warenlager
- Immobilien
- Patente, Software, Lizenzen
- Beteiligungen
- Ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft (Einbringung)
Eine Gründung mit Sacheinlage wird auch qualifizierte Gründung genannt. Sie ist komplexer als eine Bareinlage, bietet jedoch bedeutende Vorteile: Sie schonen Ihre Liquidität und können bestehende Werte steuerneutral in Ihre neue Gesellschaft einbringen – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle Voraussetzungen, Dokumente, Bewertungen, Beispiele, Sonderfälle, Fehlerquellen und Besonderheiten.
Voraussetzungen einer gültigen Sacheinlage (gesetzliche Anforderungen)
Damit eine Sacheinlage rechtsgültig ist, müssen die eingebrachten Werte vier zentrale Anforderungen erfüllen. Diese Kriterien sind in der Praxis entscheidend – und werden bei fehlerhaften Gründungen am häufigsten beanstandet.
1. Bilanzierungsfähigkeit / Aktivierbarkeit
Der Vermögenswert muss:
- wirtschaftlich verwertbar sein
- einen objektiv bestimmten Wert haben
- dem Unternehmen dienen oder einen realisierbaren Wert besitzen
- dauerhaft nutzbar sein
Nicht zulässig sind Werte, deren Nutzen oder Wert nicht nachweisbar sind (z. B. ein bald entsorgter Laptop, eine persönliche Fähigkeit oder eine Idee ohne IP-Rechte).
2. Verfügbarkeit (Existenz zum Gründungszeitpunkt)
Der eingebrachte Gegenstand muss zum Zeitpunkt der Gründung real existieren und in Ihrer Verfügungsmacht stehen.
Beispiele:
- Ein Fahrzeug muss bereits Ihnen gehören.
- Ein Warenlager muss physisch vorhanden sein.
- Eine Software muss zumindest teilweise nutzbar sein.
Zukünftige Werte („ich entwickle später…“) sind ausgeschlossen.
3. Verwertbarkeit (Übertragbarkeit & Liquidierbarkeit)
Die Gesellschaft muss in der Lage sein, den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.
Daher nicht zulässig:
- Leasingfahrzeuge (nicht übertragbar)
- Gebrauchsrechte (z. B. Mietvertrag, Pachtvertrag)
- höchstpersönliche Rechte (Wohnrecht etc.)
4. Übertragbarkeit (Eigentum muss klar nachgewiesen sein)
Sie müssen nachweisen können:
- dass Sie Eigentümer:in sind
- dass keine Pfandrechte bestehen
- dass keine Dritten am Objekt Rechte haben
Welche Werte eignen sich als Sacheinlage? (kompletteste Liste)
Zulässige Sacheinlagen
Materielle Werte
- Fahrzeuge (Auto, Lieferwagen, Motorrad)
- Maschinen, Produktionsanlagen
- Werkzeuge
- Büroausstattung
- Elektronik, Computer, Server
- Warenlager
Immaterielle Werte
- Markenrechte
- Software (selbst entwickelt oder erworben)
- Patente & Lizenzen
- Domainnamen
- Kundenstämme (nur mit nachweisbarer Vertragsübertragung)
Finanzielle Werte
- Wertschriften
- Beteiligungen
- Darlehensforderungen gegenüber Dritten
Sachgesamtheiten
- Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft
- Betriebsteile
Nicht sacheinlagefähige Werte (mit Begründung)
Diese Werte dürfen nicht als Sacheinlage eingebracht werden:
- zukünftige Ansprüche
- Arbeitsleistungen oder Know-how
- Liefer-, Service- oder Transportverträge
- Miet- und Pachtverträge
- höchstpersönliche Rechte
- Gegenstände von geringem Wert
- geleaste Objekte
- reine Ideen ohne IP-Schutz
Bewertungsmethoden – Wie bewertet man Sacheinlagen korrekt?
Eine Sacheinlage muss objektiv bewertbar sein. Die Bewertung erfolgt immer durch den Sacheinlageprüfer (Revisor). Zwei Bewertungsprinzipien sind zentral:
1. Betriebsnotwendige Aktiven
→ Bewertung zum Anschaffungswert minus Abschreibung
Beispiele:
- Warenlager
- Maschinen
- Werkzeuge
- Büroausstattung
2. Nicht betriebsnotwendige Aktiven
→ Bewertung zum Verkaufspreis (Liquidationswert)
Beispiele:
- Fahrzeug, das nicht geschäftskritisch ist
- Immobilien ohne unmittelbaren Geschäftszweck
Beispiel – Bewertung einer Software und eines Autos
Software (betriebsnotwendig)
- Bewertung anhand dokumentierter Entwicklungsstunden
- Funktionsnachweis erforderlich
- Stundensätze müssen begründet sein
- Der Revisor testet die Software
Auto (nicht betriebsnotwendig)
- Bewertung per Eurotax
- Fotos, Kaufbelege, Kilometerstand
Dokumente, die für eine Sacheinlage erforderlich sind
Pflichtdokumente bei jeder Sacheinlage
- Sacheinlagevertrag
- Gründungsbericht (Art. 635 OR)
- Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors (Art. 635a OR)
- Inventar
- Bewertungsdokumente
- Nachweise über Eigentum
- Fotos (bei physischen Gegenständen)
Tabellenübersicht – Welche Dokumente brauche ich für welche Sacheinlage?
Tabelle: Arten von Sacheinlagen und notwendige Dokumente
| Art der Sacheinlage | Notwendige Dokumente | Hinweise |
| ----------------------------------- | ------------------------------------------------------------------------------- | --------------------------------------------- |
| Auto / Motorrad | Eurotax; Fahrzeugausweis; Fotos; Kaufvertrag; Zahlungsbelege | Leasingfahrzeuge ausgeschlossen |
| Mobiliar / Büroeinrichtung | Inventarliste; Fotos; Kaufbelege oder Gutachten | Wert muss über 1’000 CHF liegen |
| Warenlager | Detaillierte Liste; Fotos; Einkaufsbelege | Bewertung zum Einkaufspreis |
| Werkzeuge / Maschinen | Liste; Fotos; Kaufbelege oder Gutachten | Gutachten nur nötig, wenn Wert nicht belegbar |
| Software (selbst entwickelt) | Entwicklungsdokumentation; Stundennachweise; Funktionsbeschreibung; Testversion | Revisor testet die Software |
| Patente / IP | Patentunterlagen; Wertgutachten; Zahlungsbelege; Nutzenbeschreibung | Reine Forschung nicht aktivierbar |
| Domainnamen | Kaufvertrag; Übertragungsnachweis; Marktwertnachweis | Realistische Marktbewertung erforderlich |
| Einzelfirma / Kollektivgesellschaft | Jahresabschluss; Inventar; Schuldenübersicht; Prüfungsbericht | Aktivenüberschuss muss Mindestkapital decken |
| Darlehensforderungen | Darlehensvertrag; Zahlungsnachweise; Bonitätsbelege | Forderung muss realisierbar sein |
Ablauf einer Gründung mit Sacheinlage (Schritt für Schritt)
1. Inventar erstellen
Sie listen sämtliche einzubringenden Werte auf.
2. Bewertung
Belege sammeln, Fotos erstellen, Gutachten einholen.
3. Sacheinlagevertrag
Rechtliche Übertragung dokumentieren.
4. Gründungsbericht
Begründet die Bewertung und den Nutzen für das Unternehmen.
5. Prüfungsbestätigung
Ein zugelassener Revisor prüft:
- Existenz
- Eigentum
- Übertragbarkeit
- Bewertung
6. Statuten mit Sacheinlage-Hinweis
Pflichtbestandteil.
7. Handelsregistereintrag
Einreichung sämtlicher Unterlagen.
8. Start der Geschäftstätigkeit
Nach Eintrag ist die Gesellschaft operativ.
Vollständiger Gründungsprozess mit Startups.ch
Spezialfall – Einbringung einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft
Voraussetzungen
- Aktivenüberschuss ≥ Mindestkapital
- positive Erfolgsrechnung oder nachvollziehbare Zukunftsplanung
Beispiel 1 – Firma mit Gewinnen
Aktiven 100’000 CHF – Schulden 80’000 CHF → Überschuss 20’000 CHF
→ Gründung einer GmbH problemlos möglich.
Beispiel 2 – Firma mit Verlusten
Aktiven 250’000 CHF – Schulden 150’000 CHF → Überschuss 100’000 CHF, aber Verlustjahr
→ Zukunftsbewertung erforderlich.
Startups.ch hilft bei der vollständigen Einbringung.
Häufige Fehler bei Sacheinlagen
- Werte ohne Eigentumsnachweis
- zu optimistische Bewertung
- fehlende Dokumente
- Software ohne Testversion
- Einbringung wertloser Objekte
- Leasingobjekte fälschlich eingebracht
Vorteile einer Gründung mit Sacheinlage
- Liquiditätsschonend
- Steuerlich meist neutral
- Nutzung bestehender Vermögenswerte
- Kein Kapitaleinzahlungskonto erforderlich
GmbH in der Schweiz gründen: Vor- und Nachteile
AG in der Schweiz gründen: Vor- und Nachteile
Weiterführende Artikel
- GmbH gründen mit Sacheinlage
- AG gründen mit Sacheinlage
- Gründung mit Bareinlage
- Rechtsformen vergleichen
Fazit
Die Gründung mit Sacheinlage ist eine hervorragende Option für Gründer:innen mit bereits vorhandenen Vermögenswerten oder bestehendem Unternehmen. Mit sauberer Dokumentation und Unterstützung von Startups.ch gelingt die Sacheinlage effizient, sicher und vollständig rechtskonform.
Eine GmbH in der Schweiz gründen
Eine AG in der Schweiz gründen
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